Champions-League-Reform – Das ändert sich ab 2018 in der Königsklasse

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Champions-League-Reform

Seit August 2016 diskutiert die Fußballwelt über die in Monaco beschlossene Champions-League-Reform. Für den Zeitraum von 2018 bis 2021 haben die UEFA-Bosse einige signifikante Veränderungen vorgenommen. Diese haben vor allem auf Seiten der kleineren Verbände für große Empörung gesorgt. Unsere Redaktion hat zusammengestellt, was genau die Reform alles mit sich bringt und ausdiskutiert, was man davon halten kann.

Neben Änderungen in der Startplatz- sowie Geldverteilung werden auch die Anstoßzeiten verschoben. Ab der Saison 2018/19 finden die Spiele der Gruppenphase wie gewohnt am Dienstag und Mittwoch statt, jedoch variieren die Anpfiffzeiten: Anstatt der bisher acht Spiele ab 20:45 Uhr, werden in Zukunft zwei Partien um 19 Uhr und sechs um 21 Uhr beginnen. Alle Begegnungen der K.O.-Phase starten um 21 Uhr.

Vier Startplätze für die Top-Ligen

Die Verteilung der Startplätze für die Champions League erfährt durch die Reform eine extrem polarisierende Neuerung, die gerade kleineren Verbänden übel aufstößt. Denn den vier ranghöchsten Verbänden nach der Fünfjahreswertung werden vier feste Startplätze zugesprochen, wohingegen die Meister des elft- und zwölftplatzierten Verbandes ab 2018 in die Qualifikation müssen. Aktuell wären die Viertplatzierten aus Deutschland, England, Italien und Spanien direkt für die Gruppenphase qualifiziert, während die Meister aus Tschechien und der Schweiz ihren direkten Startplatz verlieren würden. Bisher gab es elf feste Startplätze für die vier Top-Ligen, diese Zahl wird in Zukunft auf 16 erweitert.

Leistungsorientierte Prämienausschüttung

Die Einnahmen der Champions-League-Teilnehmer stammen zu einem großen Teil aus Startgeld und Leistungsprämien. Durch die Reform ändert sich das Verhältnis zwischen bloßer Teilnahmeprämie und erfolgsbezogenen Einnahmen. Dabei kassieren die Teams weniger Antrittsgeld in der Gruppenphase und im Gegenzug mehr für jegliche Art sportlichen Erfolges. Dazu zählen Punktgewinne in der Gruppenphase sowie das Erreichen der K.O-Runden.

Den übrigen Teil schüttet die UEFA bislang über den sogenannten “Marktpool” aus und machte 40 Prozent der verteilten Geldmenge aus. Eine Neuerung der Reform bestimmt, dass dieser Anteil zukünftig nur noch zehn Prozent beträgt. Die anderen 30 Prozent werden stattdessen in Abhängigkeit des Klubkoeffizienten gezahlt. Dieser basiert auf der europäischen Fünfjahreswertung der einzelnen Vereine, wobei leistungsstärkere Teams höher eingestuft werden. Das heißt im Klartext, dass erfolgreiche Dauerbrenner auf europäischer Bühne mehr Geld bekommen als weniger siegreiche und spärlicher vertretene Mannschaften.

Änderungen der Champions-League-Reform auf einen Blick

  • neue Anstoßzeiten: 19 Uhr und 21 Uhr
  • vier feste Startplätze für die vier Top-Ligen
  • Verbände auf Platz elf und Platz zwölf der Fünfjahreswertung haben keinen festen Startplatz mehr in der Champions League
  • prozentual weniger Startgeld
  • prozentual höhere Leistungsprämien
  • Geldverteilung über vier Säulen: Startgeld, Leistungsprämien, Klubkoeffizient, Marktpool

Alle verbliebenen Details und offenen Fragen will die UEFA bis zum Ende des Jahres 2017 klären.